Von A bis Z alles Wissenswerte über die Altenwohnstätte Zeughausstraße
Infos von A – Z
A
Siehe Punkt Beratung.
Grundsätzlich können Sie die Apotheke, von der Sie Ihre Medikamente beziehen, frei wählen. Sie entscheiden darüber, wo Sie Medikamente kaufen.
Seit dem 28.08.2003 ist der neue §12 des Apothekengesetzes in Kraft. Dieser verpflichtet uns als Einrichtung, mit unserer Hauptlieferapotheke einen Versorgungsvertrag zu schließen. In diesem Vertrag ist die Versorgung unserer Einrichtung mit Medikamenten schriftlich geregelt.
So verpflichtet sich beispielsweise unsere Lieferapotheke, unsere Medikamentenschränke in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Leider bedeutet dies auch, dass wir uns nur durch diese Apotheke beliefern lassen dürfen. Das heißt konkret, wenn Sie die Medikamenten-bestellung und die Bezahlung der Medikamente über uns abwickeln möchten, können wir dies nur über unsere Lieferapotheke erfüllen.
Unsere Lieferapotheke ist die Zeughaus-Apotheke, Gewerbeschulstraße 24, 42287 Wuppertal.
Ansprechpartner:
| Herr Fischer | Einrichtungsleitung |
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
Als Einrichtung der vollstationären Pflege haben wir keinen eigenen Arzt. Es gilt das Prinzip der freien Arztwahl. Jeder Bewohner kann sich von dem Arzt seines Vertrauens behandeln lassen. Wenn Sie aus der näheren Umgebung in unser Haus einziehen, ist es in der Regel am sinnvollsten, wenn Sie bei dem Arzt bleiben, der Sie schon seit Jahren behandelt hat und damit auch am besten kennt.
Ein direktes vertragliches Verhältnis besteht von Seiten des Hauses gegenüber Ihrem Arzt nicht. Dies führt in der Praxis zu mancher Hürde, die wir gemeinsam überwinden müssen. Zum Beispiel ist der Arzt gegenüber unseren Mitarbeitern nicht weisungsbefugt und kann diesen somit eine bestimmte Behandlung auch nicht anordnen. Wir haben wiederum eine Fürsorgeverpflichtung, dass unsere Bewohner eine optimale medizinische Versorgung bekommen. Dieses Dreiecksverhältnis Arzt – Patient, Patient – Einrichtung, Einrichtung – Arzt kann nur dann optimal funktionieren, wenn alle drei Parteien miteinander kommunizieren. Wir können Sie aber insofern beruhigen, dass sich über die Jahre eine Routine in der Kommunikation zwischen der Einrichtung und den Ärzten entwickelt hat, so dass dieses System auch gut funktioniert.
Ansprechpartner:
| Herr Fischer | Einrichtungsleitung |
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
Von den Mitarbeitern des Sozialen Dienstes werden Ausflüge in die nähere Umgebung organisiert und durchgeführt. Bei der Auswahl der Ausflugsziele können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Ideen gerne mit einbringen. Diese Ausflüge, die ausschließlich von Mitarbeitern des Hauses angeboten und durchgeführt werden, sind für Sie kostenlos. Wenn Sie sich an Ausflugsangeboten beteiligen, die von außen angeboten werden, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Ansprechpartner:
| Frau Braun | Wohnbereichsleitung |
| Herr Horn | Wohnbereichsleitung |
| Frau Malcher | Wohnbereichsleitung |
B
Damit Sie nicht höhere Bargeldbeträge im Zimmer aufbewahren müssen, bieten wir Ihnen an, über unsere Pforte ein Bargeldkonto anzulegen. Von Montag bis Freitag können Sie sich dann zu den üblichen Pfortenzeiten kleinere Geldbeträge ausbezahlen lassen.
Für Bewohner, die dazu nicht mehr eigenständig in der Lage sind, übernehmen wir auch gerne die Verwaltung der Bargeldbeträge. Wir rechnen dann im Heim anfallende Kosten, wie beispielsweise den Frisör, die Fußpflege oder auch die Zuzahlungen bei Medikamenten direkt mit den jeweiligen Leistungserbringern ab. Selbstverständlich händigen wir Ihnen jederzeit eine Aufstellung der getätigten Ausgaben aus
(Kontoauszüge) und können Ihnen auch anhand von Quittungen einen Nachweis darüber erbringen.
Für geleistete Zuzahlungen beim Apotheker, Krankengymnasten, Praxisgebühr beim Arzt usw., bekommen Sie von uns die Originalquittungen, damit Sie bei der Kasse einen Antrag auf Befreiung stellen können, sobald Sie die Belastungsgrenze der Zuzahlungen erreicht haben.
Ansprechpartner:
| Die Mitarbeiterinnen des Empfangs |
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, an der Gestaltung des Lebens in der Einrichtung teilzunehmen und sich aktiv einzubringen.
Die gesetzliche Grundlage dazu bietet das Wohn- und Teilhabegesetz, das durch Wahl eines Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirates oder er- satzweise durch die Bildung eines Vertrauensgremiums oder die Bestellung einer Vertrauensperson die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten soll.
Der Beirat arbeitet – wie auch das Vertrauensgremium oder die Vertrauensperson – ehrenamtlich und ist Vermittler sowie Bindeglied zwischen der Heimleitung und der Bewohnerschaft. Das Wirken soll von gegenseitigem Vertrauen und Verständnis zwischen Bewohnerschaft, Heimleitung und Heimträger bestimmt sein. Die Interessenvertretung wirkt in Angelegenheiten des Betriebs der Altenwohnstätte wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Sie besitzt ein Mitbestimmungsrecht bei der Verpflegungsplanung, der Freizeitgestaltung und der Regelung der Hausordnung.
Am 21.05.2026 haben die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnstätte Zeughausstraße den neuen Beirat gewählt.
Der Beirat setzt sich zusammen aus:
- Herr Michael Aschmann
- Herr Axel Halbach
- Frau Inge Orth
- Frau Rosemarie Schumacher
- Frau Angelika Stoppa
Sollten Sie über die in diesem Dokument genannten Themen hinaus zu irgendeinem Themengebiet Erklärungsbedarf haben, sind wir im Rahmen eines Beratungsgespräches gern für Sie da. Die Leitungskräfte stehen Ihnen täglich zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Herr Ulrich Fischer
Einrichtungsleitung / Geschäftsführung Mo. – Fr. von 9:00 – 14:30 Uhr
Herr Martin Lützenbürger
Plegedienstleitung Mo. – Fr. von 9:00 – 14:30 Uhr
Frau Dagmar Winkelströter
Pflegemanagement / Belegungsmanagement Mo. – Fr. von 9:00 – 14:30 Uhr
Frau Nadine Kaufmann
Verwaltungsleitung Mo. – Do. von 9:00 – 15:00 Uhr Fr. von 9.00 – 12.30 Uhr
Herr Michael Peryt
Hauswirtschaftsleitung Mo. – Fr. von 9:00 – 15:00 Uhr
Frau Claudia Malcher
Wohnbereichsleitung WB II Mo. – Fr. von 9:00 – 14:30 Uhr
Frau Michaela Braun / Herr Tobias Horn
Wohnbereichsleitungen WB I Mo. – Fr. von 9:00 – 14:30 Uhr
Herr Thomas Isenberg
Haustechnik
Auf Anfrage
Herr Johannes Schlütter
Datenschutzbeauftragter net.ter GmbH, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf
datenschutz@netter-protect.de
Im Folgenden haben wir für Sie die Themengebiete aufgeführt, zu denen am häufigsten Beratungsbedarf besteht:
| Beratungsangebote | Ansprechpartner | Beratungstermine | Büro |
|---|---|---|---|
| Heimplatz | Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Verwaltungsleitung, Sozialer Dienst |
Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Verwaltung, Sozialer Dienst |
Auf Anfrage oder nach Absprache |
| Informations-veranstaltungen | Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Verwaltung, Sozialer Dienst |
Je nach Bedarf | Nach Ankündigung |
| Anträge zu Befreiungen | Verwaltungsleitung | Verwaltung | Bei Bedarf |
| Spezielle Pflegesituationen (Diabetes, Sturzrisiko, ..) |
Pflegedienstleitung, WBL, Pflegefachkraft |
Vor Ort | Nach Bedarf und Wunsch |
| Fragen zu Recht, Vollmachten und Betreuungsnot- wendigkeit Fragen zu Sterbefall und Patienten- verfügung |
Verwaltung, Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, WBL und SD |
Verwaltungsleitung, Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung |
Auf Anfrage |
| Hilfsmitteln, Inkontinenzmaterial | Pflegedienstleitung, WBL, Pflegefachkraft |
Vor Ort im Wohnbereich |
Nach Einzug oder bei Bedarf |
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| Beratungsangebote | Ansprechpartner | Beratungstermine | Büro |
|---|---|---|---|
| Speiseversorgung, Ernährung | Einrichtungsleitung, HWL, WBL Pflegefachkraft |
Vor Ort bei Bewohner oder Büros | Nach Einzug oder Bedarf |
| Psychosoziale Beratung (Integration, Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, Krisenintervention) |
Einrichtungsleitung Pflegedienstleitung Sozialer Dienst Bezugspflegekraft Verwaltung |
Vor Ort (Büro) oder beim Bewohner | Nach Bedarf und Wunsch |
| Pflegeversicherung, Pflegegrade | Pflegedienstleitung, WBL, Verwaltung, Pflegefachkraft |
Vor Ort (Büro) oder beim Bewohner | Nach Bedarf und Wunsch |
| Ethikberatung | Einrichtungsleitung | Büro Einrichtungsleitung | Nach Bedarf und Wunsch |
| Fallbesprechungen | Alle Berufsgruppen, ggf. Hausarzt, Therapeuten | Vor Ort | Nach Bedarf und Wunsch |
In unserer Einrichtung können Sie sich jederzeit über Mängel in den von uns erbrachten Leistungen beschweren. Jeder Mitarbeiter unserer Einrichtung ist verpflichtet, eine vorgebrachte Beschwerde schriftlich festzuhalten und an die Leitung des jeweiligen Bereiches weiterzuleiten. Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie dann von uns eine Antwort. Haben Sie bitte keine Vorbehalte, eine Beschwerde vorzutragen. Beschwerden sind für uns eine wichtige Rückmeldung, um Fehlerquellen und Schwachstellen in unseren organisatorischen Abläufen aufzudecken und zu beseitigen und unsere Leistungen ständig zu optimieren. Aus demselben Grund sind uns auch Ihre Verbesserungsvorschläge sehr willkommen. Bitte zögern Sie deshalb nicht, uns auch Ihre Einfälle und Anregungen mitzuteilen.
Eine Beschwerde können Sie auch bei der Vertrauensperson des Hau-ses, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, der Heimauf- sicht, den zuständigen Kranken- und Pflegekassen, den Sozialhilfeträ- gern und der Verbraucherberatung vortragen. Die Anschriften hierzu finden Sie in der Anlage 1 des Heimvertrages. In der Anlage 2 des Heimvertrages finden Sie die Selbstverpflichtungserklärung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW zum Beschwerdemanagement der beteiligten Einrichtungen.
Ansprechpartner:
| Herr Fischer | Einrichtungsleitung |
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
| Herr Peryt | Hauswirtschaftsleitung |
Besucher sind jederzeit willkommen. Unser Haus hat keine Besuchs-zeiten. Wie zu Hause haben Sie jederzeit die Möglichkeit, ihre Ange- hörigen, Freunde und Bekannte zu empfangen. Am späten Abend wird unsere Eingangstüre abgeschlossen. Besucher müssen dann klingeln und werden von dem Mitarbeiter des Nachtdienstes eingelassen.
Wenn Sie einem lieben Menschen mit einem Strauß Blumen eine Freude bereiten wollen, können wir Ihnen durch eine Bestellung über ein örtliches Blumengeschäft weiterhelfen. Bitte melden Sie Ihre Bestellung rechtzeitig bei der Hauswirtschaftsleitung oder Wohnbereichsleitung an.
Ansprechpartner:
| Herr Peryt | Hauswirtschaftsleitung |
| Die Wohnbereichsleitung des jeweiligen Wohnbereiches | |
D
Neben dem Angebot einer Vollkostmahlzeit bieten wir eine leichte Voll- kost an. Sie können täglich zwischen diesen beiden Gerichten wählen. Eine speziell abgestimmte Diät, die Ihnen der Arzt verordnet hat, muss mit unserem Koch über die Pflegefachkraft (Altenpflegerin oder Kranken-schwester) abgesprochen werden. Unsere Hauswirtschaftsleitung verfügt über eine Ausbildung als „Diätetisch geschulter Koch“ und ist in der Lage, eine entsprechende Diät herzustellen.
Ansprechpartner:
| Herr Peryt | Hauswirtschaftsleitung |
| Die Wohnbereichsleitung des jeweiligen Wohnbereiches | |
E
Für die kleinen „Bedürfnisse“, wie zum Beispiel eine Tafel Schokolade oder eine Tube Zahnpasta, steht Ihnen der Kiosk in der Eingangshalle zur Verfügung. Der Kiosk ist immer dann geöffnet, wenn die Pforte besetzt ist. Das ist in der Regel wochentags von 8.00 bis 18.00 Uhr, am Wochenende von 14.00 bis 18.00 Uhr der Fall. In den Monaten Oktober bis März gelten Wochentags abweichende Öffnungszeiten: 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Kleinere Besorgungen unternimmt der Soziale Dienst.
Manch ein Bewohner tätigt auch Bestellungen über das Internet. Wir sind Ihnen bei der Bestellung über das Internet gerne behilflich.
Ansprechpartner:
| Frau Braun, Herr Horn | kommissarische Wohnbereichsleitungen |
| Frau Malcher | Wohnbereichsleitung |
Grundsätzlich gilt: Eine Aufnahme ist seit dem 01.01.2017 erst ab dem Pflegegrad 2 möglich. Ein entsprechender Antrag auf vollstationäre Pflege ist bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen.
Mit Pflegegrad 1 (ohne Zuschuss durch die Krankenkasse und daher auch keine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger) ist dies nur noch nach Rücksprache mit dem aufzunehmenden Pflegeheim und kompletter Eigenfinanzierung möglich.
Wenn Sie in unser Haus einziehen oder sich einfach einmal informieren wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Pflegedienstleitung oder Einrichtungsleitung. Da ein solches Beratungsgespräch aus Erfahrung einen größeren zeitlichen Umfang hat, ist es sinnvoll, vorher einen Termin zu vereinbaren. So können wir Sie und Ihre Angehörigen am besten umfangreich über diesen wichtigen Schritt beraten.
Ansprechpartner:
| Herr Fischer | Einrichtungsleitung |
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
In den Wohngruppen:
| Frühstück | 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr |
| Mittagessen | 11.45 Uhr bis 13.15 Uhr |
| Abendessen | 17.15 Uhr bis 19.00 Uhr |
Auf den Wohnbereichen werden die Zeiten für das Frühstück und das Abendessen individuell gestaltet. Wir bieten allen Bewohnern morgens eine Zwischenmahlzeit und am Nachmittag Kaffee (oder Tee) an. Nach 21.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, eine Spätmahlzeit zu erhalten.
Sie können wählen, ob Sie Ihre Mahlzeiten in den Wohngruppen gemeinsam mit anderen Bewohnern einnehmen möchten, in den Aufenthaltsräumen der einzelnen Wohnbereiche oder in Ihrem Zimmer.
Ansprechpartner:
| Herr Böhme | Koch |
| Herr Peryt | Hauswirtschaftsleitung |
| Die Wohnbereichsleitung und Mitarbeiter des jeweiligen Wohnbereiches | |
F
Alle Zimmer der Einrichtung verfügen über einen Kabelanschluss für Fernsehen und Rundfunk. Das Haus hat eine Verteileranlage, durch die Sie eine Vielzahl von Fernseh- und Rundfunkprogrammen empfangen können. Beim Anschluss und der Einstellung der Geräte sind wir Ihnen gerne behilflich. Bei vollstationärer Pflege erhalten Sie in der Verwaltung einen Antrag für die Befreiung von der GEZ-Gebühr.
Ansprechpartner:
| Herr Isenberg | Haustechnik |
Neben den großen Festen, wie beispielsweise Sommerfest, Weihnachtsfeier oder Karnevalsfeier wird im Haus immer wieder die Möglichkeit geboten, im kleinen Kreis miteinander zu feiern. Ob bei der vom Haus ausgerichteten Geburtstagsfeier oder einfach beim gemütlichen Zusammensein, Unterhaltung wird – wenn Sie es wünschen – immer geboten. (Die Gestaltung von Festen und Feiern ist Bestandteil der Sozialen Betreuung und damit im Leistungsentgelt enthalten). Für die von der Einrichtung ausgerichteten Feiern wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die Ausrichtung eigener Geburtstagsfeiern in den Räumen der Einrichtung ist möglich, die Kosten dafür müssen allerdings selbst getragen werden.
Ansprechpartner:
| Frau Braun, Herr Horn | Wohnbereichsleitungen |
| Frau Malcher | Wohnbereichsleitung |
In regelmäßigen Abständen kommt eine Frisörin ins Haus. Die aktuellen Zeiten sowie die Preisinformation entnehmen Sie bitte dem Aushang auf dem Wohnbereich. Unsere Wohnbereichsleitungen stellen gerne den Kontakt her.
Eine nicht-medizinische Fußpflege mit regelmäßigen Schneiden der Nägel gehört zu unseren Aufgaben im Rahmen der Körperpflege. Wünschen Sie eine kosmetische Fußpflege oder wird eine ärztlich verordnete Fußpflege erforderlich, kommt entsprechend Ihrer Anfrage ein Fußpfleger Ihrer Wahl ins Haus und besucht Sie auf Ihrem Zimmer. Die entstehenden Kosten hierfür müssten Sie, ähnlich wie beim Frisör auch, selbst tragen.
Ansprechpartner:
| Die Wohnbereichsleitung und Mitarbeiter des jeweiligen Wohnbereiches |
G
Gerne bieten wir auch Gästen die Möglichkeit, bei uns das Mittagessen einzunehmen. In unserer Pforte können sich Besucher anmelden und dort auch das Essen bezahlen.
Ansprechpartner:
| Die Mitarbeiterinnen des Empfangs |
Über das eigene Zimmer hinaus stehen Ihnen die Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Wir bieten Ihnen damit die Möglichkeit, sich in verschiedenen Sitz- und Fernsehecken aufzuhalten. Wir verfügen auch über einen großen Speisesaal und Begegnungs- so wie Andachtsräume.
Besuchen Sie auch unsere Cafeteria, die täglich von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet ist.
Jeden Mittwoch findet im Speisesaal um 10.30 Uhr eine evangelische Andacht statt, die von den Pfarrern der vier Unterbarmer Gemeinden im Wechsel gestaltet wird. Alle sind herzlich dazu eingeladen. Abendmahlgottesdienste finden in unserer Einrichtung zusätzlich zur Andacht statt. Wir informieren Sie rechtzeitig über Beginn und Ort der Abendmahlgottesdienste.
Ansprechpartner:
| Frau Braun, Herr Horn | Wohnbereichsleitungen |
| Frau Malcher | Wohnbereichsleitung |
Bewegung macht viel mehr Spaß, wenn sie mit Musik verbunden ist. Daher bietet Ihnen der Soziale Dienst das „Tanzen im Sitzen“ und „Bewegungsspiele“ an. Jeder kann daran seinen persönlichen Nei- gungen und Fähigkeiten entsprechend teilnehmen.
Ansprechpartner:
| Frau Braun, Herr Horn | Wohnbereichsleitungen |
| Frau Malcher | Wohnbereichsleitung |
H
Als Bewohner unserer Einrichtung sind Sie nicht automatisch über uns haftpflichtversichert. Es ist notwendig, dass Sie für sich selbst eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wir empfehlen Ihnen, bestehende Haftpflichtversicherungen bei Einzug in unser Haus nicht zu kündigen.
Ansprechpartner:
| Frau Kaufmann | Verwaltung |
| Herr Fischer | Einrichtungsleitung |
Ob ein Bild an der Wand zu befestigen ist, eine Schublade vom Schrank klemmt oder ein Licht ausgefallen ist, bei technischen Problemen hilft Ihnen unser Hausmeister weiter. Die Wohnbereichsleitung stellt gerne den Kontakt her. Die Haustechnik ist weiterhin verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlage und Geräte. Die Überprüfung der von Ihnen mitgebrachten Elektrogeräte wird einmal jährlich von einem zugelassenen Fachunternehmen für Sie kostenlos übernommen.
Ansprechpartner:
| Herr Isenberg | Haustechnik |
| Die Wohnbereichsleitung des jeweiligen Wohnbereiches | |
K
Für jede Einrichtung der vollstationären Pflege gliedert sich das Heim- entgelt in vier Bestandteile: Pflegebedingter Aufwand, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage.
Das Heimentgelt kann die Einrichtung nicht von sich aus festlegen. Pflegebedingter Aufwand und Unterkunft und Verpflegung werden mit den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) verhandelt und für einen vereinbarten Zeitraum im Voraus festgelegt. Die Investitions- kosten werden mit dem Landschaftsverband verhandelt und ebenfalls für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden die Sätze neu verhandelt. Eine Erhöhung der Heimentgelte wird Ihnen vier Wochen vor in Kraft treten der neuen Sätze bekannt gegeben und begründet.
Beim pflegebedingten Aufwand wird darüber hinaus nach Pflegebedürftigkeit und Pflegegraden unterschieden (Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5). Die Einstufung nimmt die Pflegekasse des jeweiligen Bewohners vor. Beim Pflegegrad 1 muss der Bewohner das komplette Heimentgelt selbst finanzieren. Die Pflegekasse zahlt lediglich einen Zuschuss von € 131,00 der für die Betreuungskosten genutzt werden kann, über Leistun-gen der Sozialhilfe wird derzeit noch verhandelt. Bei Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 erhält jeder Bewohner einen festgelegten Betrag von der Pflegekasse. Der verbleibende Rest ist der so genannte Eigenanteil, den der Bewohner selbst tragen muss. Auch hier können beim Eigenanteil gegebenenfalls Ansprüche auf Sozialhilfe geltend gemacht werden.
Wenn sich der individuelle Betreuungs- und Pflegebedarf ändert, wer- den Sie von uns rechtzeitig informiert und erhalten eine transparente Übersicht über den entstandenen Mehraufwand. Dieser wird dann vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit einem Gutachten neu eingeschätzt.
Im Folgenden sind die vorläufigen (aufgrund der gesetzlichen Erhöhung der Pflegeleistungen), ab dem 01.01.2026 geltenden Heimentgelte aufgeführt:
| Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tagessatz für Standard-einzelzimmer |
140,25 € | 158,33 € | 175,23 € | 192,85 € | 200,77 € |
| Monatssatz für Standard-Einzelzimmer | 4.266,41 € | 4.816,41 € | 5.330,50 € | 5.866,50 € | 6.107,43 € |
| Leistungen der Pflegekasse | – 131,00 € | – 805,00 € | – 1.319,00 € | – 1.855,00 € | – 2.096,00 € |
| Abzgl. Pflegewohngeld (bei Anspruch, siehe Seite 32-35) |
– 00,00 € | – 674,11 € | – 674,11 € | – 674,11 € | – 674,11 € |
| Eigenanteil bei Gewährung aller Zuschüsse | 4.135,41 € | 3.337,30 € | 3.337,39 € | 3.337,39 € | 3.337,32 € |
Der Einzelzimmerzuschlag für das Standard-Einzelzimmer Typ B beträgt € 2,00 pro Tag, der Einzelzimmerzuschlag für den Typ A beträgt 3,00 € pro Tag.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten ab dem 01.01.2024 einen Leistungszuschlag nach § 43 c SGBXI von der Pflegekasse in Höhe von 15 % (1-12 Monate), 30 % (12-23 Monate), 50 % (24-35 Monate) und 75 % (ab 36 Monate) von Ihrem zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebeding-ten Aufwendungen.
Ansprechpartner:
| Frau Kaufmann | Verwaltung |
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleistung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
| Herr Fischer | Einrichtungsleitung |
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, findet von unserer Seite eine ordnungsgemäße Pflegeüberleitung statt. Das heißt, wir kümmern uns um die nötigen Unterlagen für den Transport und die Einweisung. Bei der Einweisung lassen wir den behandelnden Ärzten den so genannten Pflegeüberleitungsbogen zukommen. Dieser enthält alle notwendigen Informationen aus Ihrer Pflegedokumentation, die das Krankenhaus benötigt, um Sie ausreichend zu versorgen. Beispielsweise werden Angaben gemacht über Ihren individuellen Pflegebedarf oder den Ernährungszustand.
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes greift die im Heimvertrag niedergelegte Abwesenheitsregelung. Diese finden Sie im Heimvertrag unter § 4, Abs. 6. Unter dem Stichwort Urlaub ist diese auszugsweise zitiert.
Leider ist es uns nicht möglich, Sie im Krankenhaus mit Ihren persönlichen Dingen zu versorgen. Hier sind Sie weitgehend auf die Hilfe Ihrer Angehörigen angewiesen. Bei längeren Krankenhausaufenthalten findet ein Besuch durch unseren Sozialen Dienst statt. Bei diesem Besuch ist es dann möglich, Ihnen das Ein oder Andere mitzubringen.
Ansprechpartner:
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
| Frau Kaufmann | Verwaltung |
| Frau Braun | Wohnbereichsleitung |
| Herr Horn | Wohnbereichsleitung |
| Frau Malcher | Wohnbereichsleitung |
M
Zum Thema Medikamente können ganz unterschiedliche Fragestellungen auftauchen:
– Wenn Sie etwas über die Lieferung der Medikamente wissen möchten, finden Sie dies unter dem Stichwort Apotheke.
– Die Verordnung der Medikamente findet durch den behandelnden Arzt statt. Damit wir wissen, welche Medikamente ein Bewohner erhält, ist hierfür eine gute Kommunikation zwischen Arzt, Bewohner und Mitarbeiter erforderlich. Erläuterungen hierzu finden Sie unter Arzt.
– Die Lagerung der von uns verwalteten Medikamente findet in dafür vorgesehenen Medikamentenschränken bewohnerbezogen statt. Für Medikamente, die gekühlt werden müssen, haben wir separate Kühlschranke, deren Temperatur kontrolliert und dokumentiert wird.
– Die Verabreichung von Medikamenten findet durch examiniertes Personal statt. Bei der Verabreichung ist immer ausschlaggebend, was der Arzt verordnet hat. Die Verordnungen lassen wir uns immer vom Arzt gegenzeichnen.
– Für Bewohner, die geistig desorientiert sind (z.B. bei einer Demenz) und die die Ausmaße einer ärztlichen Verordnung nicht selbst abschätzen können, muss eine enge Absprache zwischen Betreuer und Arzt stattfinden.
– Sedierende Medikamente, die mit dem Ziel verabreicht werden, den Bewohner in seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken (z.B. am Weglaufen aus der Einrichtung zu hindern) stellen eine „freiheits-entziehende Maßnahme“ dar und bedürfen einer richterlichen Genehmigung.
Ansprechpartner:
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
| Die Wohnbereichsleitung und Fachkräfte des jeweiligen Wohnbereiches | |
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflege- und Betreuungsbereich verfügen über die folgenden unterschiedlichen Qualifikationen:
- Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Examinierte Krankenschwestern und Krankenpfleger
- Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer (mit einer einjährigen Ausbildung)
- Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer (mit einer einjäh-rigen Ausbildung)
- Helferinnen und Helfer in der Altenpflege
- Sozialarbeiter / Sozialpädagoge
Im Hauswirtschaftsbereich sind die folgenden Qualifikationen vertreten:
- Hauswirtschafter/in
- Diätetisch geschulte/r Köchin/Koch
- Helferinnen und Helfer der Hauswirtschaft
- Hygienebeauftragte/r
- Reinigungskräfte
Es ist uns ein Anliegen, Sie dabei zu unterstützen, eine möglichst vertraute Atmosphäre beim Umzug ins Heim zu schaffen. Das Mitbringen von Gegenständen ist hierfür eine Grundvoraussetzung. Im Einzelzimmer lässt sich dies gut umsetzen, indem Sie anhand des Raumangebotes entscheiden, welche Möbelstücke Sie von zu Hause mitbringen. Hierzu werden Sie von uns vor Ort beraten. Je nach Pflegeaufwand des zukünftigen Bewohners ist es uns wichtig, dass wir für unser Personal optimale Bedingungen schaffen. Daher ist es häufig nötig, von Seiten der Einrichtung ein Pflegebett zur Verfügung zu stellen.
Ansprechpartner:
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
| Die Wohnbereichsleitung und Fachkräfte des jeweiligen Wohnbereiches | |
P
Zertifizierte Palliative Pflege- und Betreuung.
Die Altenwohnstätte hat ihre Mitarbeiter/-innen nach einem durch die Robert-Bosch-Stiftung erstellten Curriculum zum Thema „Palliative Praxis“ schulen lassen und das entsprechende Zertifikat erhalten. Diese interdisziplinäre Basisqualifikation in allen Bereichen und auf allen Hierarchieebenen der Einrichtung anzubieten wurde bewusst gewählt. So wird sichergestellt, dass auf allen Ebenen das Bewusstsein für eine geeignete palliative Versorgung der uns anvertrauten Menschen hergestellt wird. Neben dieser Basisqualifikation verfügen wir über geschulte Palliativ Care Fachkräfte, die im pflegerischen Bereich die Kernprozesse koordinieren, Kollegen und Kolleginnen beraten und damit eine geeignete Palliative Versorgung sicherstellen.
Palliativmedizinische Versorgung.
Wir sind Mitglied im Palliativ Netzwerk Wuppertal e.V. Auf Wunsch stellen wir Kontakt zu in Palliativmedizin geschulten Ärztinnen und Ärzten her. Es besteht die Möglichkeit zur Einschreibung von Palliativ-Patientinnen und Patienten zur Versorgung durch den „Ärztlichen Palliativ-Notdienst Wuppertal“.
Hospizdienst Pusteblume.
Wir sind eine Kooperationspartnerin des Hospizdienstes Pusteblume der Diakonie in Wuppertal. Dies bietet uns die Möglichkeit an der Erfahrung der seit langen Jahren in der Hospizarbeit tägigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pusteblume teilzuhaben und selber daran zu wachsen. Ausgebildete Koordinatoren vermitteln uns geeignete ehrenamtliche Hospizhelferinnen und Helfer. Diese sind selbstverständlich ebenfalls für diese Tätigkeit ausgebildet worden und erhalten in regelmäßigen Abständen Supervision. Der Hospizdienst Pusteblume stellt sich auf einer eigenen Homepage vor und ist telefonisch unter 0202/4305124 zu erreichen.
Jeder Bewohner benötigt ein unterschiedliches Maß an Hilfestellung und Unterstützung von unserer Seite. Unser
examiniertes Personal plant diese Hilfestellungen und Unterstützungen für jeden Bewohner in einer Pflegeplanung. Der
nachfolgenden Tabelle können Sie den jeweiligen Unterstützungsgrad entnehmen, wie er vom Gesetzgeber definiert
ist.
Pflegegrad 2 Gesamtpunktzahl: 27 – 47,5
Ganzheitliche Bewertung in Bezug auf ihre Selbständigkeit
- Mobilität
- Kognitive kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Monatliche Leistungen: 805,00 €
Pflegegrad 3 Gesamtpunktzahl: 47,5 – 70
Ganzheitliche Bewertung in Bezug auf ihre Selbständigkeit
- Mobilität
- Kognitive kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Monatliche Leistungen: 1.319,00 €
Pflegegrad 4 Gesamtpunktzahl: 70 – 90
Ganzheitliche Bewertung in Bezug auf ihre Selbständigkeit
- Mobilität
- Kognitive kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Monatliche Leistungen: 1.855,00
€
Pflegegrad 5 Gesamtpunktzahl: 90 – 100
Ganzheitliche Bewertung in Bezug auf ihre Selbständigkeit
- Mobilität
- Kognitive kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Monatliche Leistungen:
2.096,00 €
Unser umfassendes Betreuungs- und Pflegekonzept bildet das solide Fundament unserer täglichen Arbeit und ist detailliert in unserem Qualitätshandbuch dokumentiert. Einen anschaulichen Auszug und weitere Informationen dazu finden Sie direkt auf unserer Hompage.
In der Pflegedokumentation werden alle Informationen, die für eine professionelle Pflege nach dem allgemeinen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse notwendig sind, zusammengetragen. Dabei dient sie sowohl dem bloßen Erfassen erbrachter Leistungen (Leistungserfassung), als auch der vorausschauenden Planung des Pflegeverlaufes (Pflegeplanung).
Leistungserfassung:
Als Nachweis gegenüber Ihnen als Kunden und gegenüber unseren Leistungsträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) werden die von uns erbrachten Leistungen, wie beispielsweise die Hilfe bei der Körperpflege oder die Vergabe von Medikamenten, von unseren Mitarbeitern dokumentiert. In Ihre eigene Dokumentationsmappe können Sie jederzeit Einblick nehmen.
Pflegeplanung:
Die Pflegeplanung dient der vorausschauenden Planung der Hilfestellungen, die Sie von uns benötigen. Bei Aufnahme in unser Haus führt die für Sie zuständige Pflegefachkraft ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und erstellt eine Übersicht über Ihre individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse (das Assessment). Die Pflegefachkraft stellt damit fest, in welchen Bereichen Sie Hilfe von unseren Mitarbeitern benötigen. Die Ausprägung des Hilfebedarfs wird dabei genau definiert und kann ganz unterschiedlich sein. Unsere Mitarbeiter können anleiten, fördern, unterstützen oder sogar manche Dinge vollständig für Sie übernehmen, ganz abhängig davon, wie viel Hilfebedarf Sie benötigen. Dabei ist es immer oberstes Ziel, dass Sie soweit wie möglich ihren Bedürfnissen selbst nachkommen. In Lebensbereiche, die Sie selbständig regeln können, wollen wir uns nicht einmischen. Auch in die Pflegeplanung können Sie jederzeit Einblick nehmen.
Ansprechpartner:
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
| Die Wohnbereichsleitung und Fachkräfte des jeweiligen Wohnbereiches | |
Nachstehend haben wir unser Pflegeleitbild aufgeführt:
Die bei uns lebenden Menschen sind aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung nicht mehr in der Lage, einen Teil ihrer alltäglichen Bedürfnisse selbst zu befriedigen. Damit sind sie oft in ihrer selbst bestimmten Lebensführung stark eingeschränkt. Wir wollen Hilfestellung, Unterstützung und Forderung zur Erfüllung ihre Bedürfnisse geben, damit sie ein Leben so eigenständig wie möglich fuhren können. Dabei achten wir den individuellen Lebenshintergrund jedes Einzelnen.
Zur Umsetzung des Leitbildes setzen wir uns die folgenden Ziele:
– die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerlinnen und Bewohner aufmerksam wahrzunehmen und diese im täglichen Handeln zu berücksichtigen.
– auf eine aktuelle Änderung der Bedürfnislage flexibel zu reagieren
– das Lebensumfeld in unserer Einrichtung möglichst den vertrauten und gewohnten Verhältnissen anzupassen
– mit dem Blick auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen in multiprofessioneller Zusammenarbeit individuelle Lösungsansätze zu entwickeln und zu planen
– demenziell erkrankten Menschen mit besonderen methodischen Ansätzen zu begegnen, um sie in ihrer eingeschränkten Situation in angemessener Weise zu begleiten
Ansprechpartner:
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement/Belegungsmanagement |
| Herr Fischer | Einrichtungsleitung |
R
Im Heimvertrag ist als wöchentlicher Mindeststandard die zweimalige Nassreinigung der Böden und Sanitärobjekte vereinbart. Je nach Grad der Verunreinigung und zunehmendem Pflegeaufwand werden die Zimmer jedoch häufiger gereinigt. Das Betreten der Zimmer geschieht in Absprache mit den Bewohnerinnen und Bewohnern.
Ansprechpartner:
| Herr Peryt | Hauswirtschaftsleitung |
Es kommt immer wieder einmal vor, dass etwas kaputtgeht, ein Bild aufgehängt werden muss oder der Fernseher nicht richtig eingestellt ist. Unser Hausmeister ist immer bemüht, Ihnen weiter zu helfen. Wenden Sie sich bitte an die Pflegemitarbeiter oder direkt an den Hausmeister.
Ansprechpartner:
| Herr Isenberg | Haustechnik |
| Die Wohnbereichsleitung und Fachkräfte des jeweiligen Wohnbereiches | |
Alle Zimmer sind mit einer Rufanlage ausgestattet. Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie vom Bett die Rufanlage betätigen. Ein Mitarbeiter des Pflegepersonals wird dann zu Ihnen kommen.
S
Die Öffnung der Haupteingangstüre richtet sich nach der Besetzung der Pforte. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den Eingang via Knopfdruck (links) öffnen. Da die Haupteingangstür nicht der offizielle Fluchtweg im Brandfall ist, wird dadurch Ihre Sicherheit im Falle eines Brandes nicht eingeschränkt. Sie können dann durch die gekennzeichneten Fluchtwege das Haus verlassen.
Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch einen Haustürschlüssel, so dass Sie kommen und gehen können, wann immer Sie wollen. Sollten Sie dennoch, z.B., wenn Sie langer als geplant außer Haus waren, vor verschlossener Türe stehen, so hilft Ihnen die Haustürklingel schnell weiter. Unser Mitarbeiter lässt Sie dann ins Haus.
Zur Sicherheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner sind alle Räume der Einrichtung an eine Brandmeldeanlage angeschlossen, die über eine Standleitung mit der Feuerwehrzentrale verbunden ist. Darüber hinaus verfügt die Einrichtung über ein umfassendes Brandschutzkonzept, die erforderliche Brandschutzordnung Teil A bis C und über Flucht und Rettungspläne.
Die Haustechnik beauftragt die jährliche Überprüfung aller ortveränderlichen Elektrogeräte einschließlich der von Ihnen privat genutzten Geräte.
Die in der Einrichtung verwendeten Medizinprodukte und Pflegehilfsmittel werden ebenfalls jährlich geprüft. Eine vollständige Liste der Pflege-hilfsmittel und Medizinprodukte ist über das Computernetzwerk der Einrichtung einsehbar.
Selbstverständlich verfügt die Einrichtung über eine zentrale Schwesternrufanlage.
Für die soziale Betreuung in unserem Haus sind sieben Mitarbeiter zuständig. Orientiert an einer Bedarfsermittlung werden diese Mitarbeiter auf den verschiedenen Bereichen eingesetzt. Zur aktiven Tagesgestaltung bietet unser Sozialer Dienst eine Vielzahl von regelmäßig stattfindenden Gruppen an: z.B. Singkreis und andere Kreativgruppen, Werkgruppe, Gesellschaftsspiele und Tanzen im Sitzen.
Die Gruppen sind vielfältig, um Ihnen individuelle Wahlmöglichkeiten zu bieten. Hierbei stehen selbstverständlich Ihre Wünsche an erster Stelle. Darüber hinaus werden große Veranstaltungen und Feste wie z. B. jahreszeitliche Feste (Frühlingsfest, Sommerfest, Weihnachtsfeier u.a.), Geburtstagsfeiern, Konzerte und themenbezogene Nachmittage geplant.
Die Angebote werden von den Mitarbeitern des Sozialen Dienstes wöchentlich anhand eines Veranstaltungsplanes bekannt gegeben. Die Angebote sind Bestandteil des Pflege- und Betreuungskonzeptes der Einrichtung und damit Bestandteil des Entgeltes.
Zu den Aufgaben des Sozialen Dienstes gehören auch Einzelgespräche bei persönlichen Angelegenheiten für die Bewohner, die Angehörigen und die beruflichen Betreuer. Ebenso findet bedarfsgerechte Einzelbetreuung statt mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Alle beratenden Gespräche unterliegen
selbstverständlich der Schweigepflicht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eine entsprechende Schweigepflichtserklärung unterschrieben.
Neben unseren fest angestellten Mitarbeitern gibt es eine Reihe von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die unseren Bewohnern regelmäßige Besuche abstatten oder Gruppenstunden anbieten.
Ansprechpartner:
| Frau Palmer | Sozialdienstleitung |
| Frau Braun | Wohnbereichsleitung |
| Herr Horn | Wohnbereichsleitung |
| Frau Malcher | Wohnbereichsleitung |
Es existieren folgende Finanzierungsmodelle über den Sozialhilfeträger:
1. Pflegewohngeld
Pflegewohngeld wird aufgrund des Landespflegegesetzes NRW und seiner Durchführungsverordnungen gewährt. Voraussetzung ist zunächst, dass ihr Einkommen und Vermögen und das ihres nicht getrenntlebenden Ehepartners, eigetragener Lebenspartner oder der mit Ihnen in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Person ganz oder teilweise nicht ausreicht, um die Investitionskosten zu tragen. Für den Einsatz des Einkommens und des Vermögens gelten die Vorschriften des Elften Kapitels des SGB XII entsprechend. Von dem Einkommen sind zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, der Barbetrag zur persönlichen Verfügung und die von der Pflegekasse nicht abgedeckten Pflegesatzkosten abzusetzen. Außerdem ist bei der Anrechnung Ihres Einkommens ein weiterer Selbstbehalt von € 50,00 monatlich, jedoch beschränkt auf den jeweiligen Einkommensüberhang zu belassen. Das Vermögen darf den Betrag von bis zu 10.000,00 € bzw. 15.000,00 € bei nicht getrenntlebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften nicht übersteigen. Weiter muss es sich um einen dauerhaften (d.h. keinen Kurzzeit-Aufenthalt) zur Pflege handeln. Auch muss Ihr Pflegebedarf in der Regel mit Pflegegrad 2 anerkannt sein.
Pflegewohngeld wird nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich von uns als Einrichtung beantragt. Dazu benötigen wir Ihre Zustimmung bzw. Bevollmächtigung, die wir mit einem Formblatt einholen. Die Antragstellung ist außerdem nur möglich, wenn uns die erforderlichen Angaben und Unterlagen zu Ihrem Einkommen und Vermögen, sowie ggf. Einkommen und Vermögen Ihres Ehepartners, eingetragenen Lebenspartner oder der mit Ihnen in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft lebenden Person zur Verfügung gestellt werden. Sofern Sie uns die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorlegen, wird der Antrag von uns nicht gestellt. Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter können dann selbst den Antrag auf Pflegewohngeld beim zuständigen Sozialamt stellen. Pflegewohngeld wird grundsätzlich ab Antragstellung gewährt. Erfolgt die Antragstellung für einen abgelaufenen Zeitraum, wird Pflegewohngeld höchstens drei Monate rückwirkend ab dem Tag bewilligt, ab dem die Voraussetzung erfüllt sind.
Pflegewohngeld wird unmittelbar an die Einrichtung ausgezahlt. Sie erhalten hierüber von der Behörde einen Bescheid.
Für beihilfeberechtigte Bewohner kann ein Pflegewohngeldanspruch in Betracht kommen, wenn nach dem jeweiligen Beihilfesystem eine Hilfeleistung für den Investitionskostenanteil nicht gewährt wird. Beihilfeberechtigten Bewohnern wird dringen empfohlen, sich bei ihrer jeweiligen Beihilfestellung danach zu erkundigen, ob das Beihilfesystem entsprechende Hilfeleistung vorsieht. Ein Pflegewohngeldantrag ist in diesen Fällen von Ihnen selbst zu stellen.
2. Sozialhilfe
Sozialhilfe kann gewährt werden, wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld sowie Ihr bzw. das von Ihrem Ehepartner einzusetzende Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Geschützt ist dabei ein Geldbetrag i.H.v. € 10.000,00 pro Ehepartner. Geschützt sein kann weiterhin ein sog. „angemessenes Hausgrundstück“, das Ihr Ehepartner (bevorzugt gemeinsam mit Angehörigen) bewohnt. Hierbei kommt es auf den Wert und auf die qm-Fläche der bewohnten Räume an. Nähere Auskünfte erteilen das Sozialamt und Beratungsstellen.
Die Zahlung von Sozialhilfe ist nicht von einem formellen Antrag abhängig. Sie kann aber erst ab Bekanntwerden der Notlage der betroffenen Person beim Sozialhilfeträger geleistet werden. Wird z.B. während des Aufenthaltes in der Pflegeeinrichtung deutlich, dass zu seiner Finanzierung trotz Leistungen der Pflegeversicherung und Einsatz der eigenen Einkünfte bzw. der des Ehepartners sowie des nicht geschützten Vermögens alsbald der geschonte Geldbetrag i.H.v. 10.000,00 € (bei Ehepaaren 20.000,00 €) angetastet werden müsste, um die laufenden Kosten zu decken, sollt vor Inanspruchnahme Ihres Schonvermögens das zuständige Sozialamt informiert werden. Dies sollte am besten schriftlich unter Angabe des Namens, der Adresse und der Pflegebedürftigkeit erfolgen. Sie bzw. Ihre Angehörigen können dazu auch auf dem Amt vorsprechen. Das Sozialamt wird dann noch weitere Unterlagen benötigen. Ferner wird die Bearbeitung voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Dies ist letztlich für Sie unschädlich, da die Gewährung von Sozialhilfe ab dem Zeitpunkt erfolgt, ab dem das Sozialamt informiert war. Wird das Sozialamt aber nicht rechtzeitig informiert, können aus der verspäteten Mitteil-ung erhebliche finanzielle Einbußen folgen.
3. Unterhaltsprüfung
Sobald für Sie die Sozialhilfe gewährt wird, gehen Unterhaltsan-sprüche kraft Gesetzes nach § 94 SGB XII auf den Sozialhilfeträger über. Der Übergang findet jedoch nur statt, wenn das Brutto-Jahreseinkommen der Angehörigen (in der Regel der Kinder) über 100.000,00 € liegt. Für diesen Fall wird geprüft, inwieweit die Kinder in der Lage sind, aus ihrem Einkommen und Vermögen Unterhalts-zahlungen zur Deckung der entstehenden Sozialhilfeaufwendungen zu leisten. Im Rahmen der Unterhaltsüberprüfung werden Selbstbehalte nach der Düsseldorfer Tabelle von zurzeit 1.800,00 € monatlich (Alleinstehende) bzw. 3.240,00 € monatlich (Ehepaare) eingeräumt Auch bei der Prüfung von Unterhaltsansprüchen aus Vermögen werden sehr hohe Freibeträge berücksichtigt. Ein vom Unterhaltspflichtigen und Angehörigen selbst genutztes Haus ist in jedem Fall im Rahmen der Unterhaltsprüfung geschütztes Vermögen.
Unterhaltsüberprüfungen werden nur bei einer Sozialhilfegewäh-rung vorgenommen.
4. Prüfung sonstiger Ansprüche
Neben der Prüfung von Unterhaltsansprüchen sind bei einer Pflegewohngeld- und/oder Sozialhilfegewährung weitere vorrangige Ansprüche nach § 93 SGB XII zu überprüfen und ggf. überzuleiten. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Ansprüche:
– vertragliche Ansprüche (z. B. Wohnrecht, freie Beköstigung, Hege und Pflege)
– Herausgabeansprüche nach § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (z. B. Schenkungen, Hausübertragungen)
– Ansprüche gegen private Versicherungen (z. B. Unfall- und Haftpflichtversicherungen)
Entsprechende Ansprüche können ggf. auch zu einer Ablehnung der Anträge führen.
5. Informationspflicht
Sofern Pflegewohngeld und/oder Sozialhilfe gewährt wird, sind Sie, Ihre Betreuer, Angehörige sowie die Einrichtungen verpflichtet, dem Sozialhilfeträger alle Änderungen anzugeben, die für die Leistungsgewährung wichtig sind. Dies sind insbesondere:
– jede Einkommens- und Vermögensänderung (Vermögen nur, wenn es die Vermögensfreigrenze übersteigt!)
– Mitteilung über einen beantragten höheren Pflegegrad
– Änderung des Pflegegrades – Beendigung des Heimaufenthaltes aufgrund von Verlassen der Einrichtung (Heimwechsel/ Rückkehr nach Hause) oder Tod der/des Hilfeempfängers/in
– Vorübergehende Abwesenheitszeiten (z. B. Krankenhaus, >Urlaub)
– Unterhaltsverpflichtete sind ebenfalls verpflichtet, jede Änderung in den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen mitzuteilen.
6. Wohngeld
Bewohner_innen einer stationären Pflegeeinrichtung können wohngeldberechtigt sein, wenn sie dauerhaft in der Einrichtung wohnen, über ein geringes Einkommen verfügen und wenn ihr verwertbares Vermögen 60.000,- Euro nicht überschreitet. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, den Anspruch auf Wohngeld zu prüfen. Ein etwaiger Antrag ist bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen.
7. Beihilfe
Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, ob Sie beihilfeberechtigt sind, weil sich dann die Zahlungsmodalitäten ändern. Damit keine Missverständnisse entstehen, ist es dringend notwendig, die Finanzierung der Heimpflegekosten vor Aufnahme in unser Haus mit unserer Verwaltungsleiterin (Frau Kaufmann) abzusprechen!
8. Benötigte Unterlagen für die Beantragung von Leistungen
– Aktueller Rentenbescheid über alle Renten: Altersrente, Witwenrente, Werksrente, Zusatzrente, Zusatzrente aus einer Versicherung
– Kriegsopferfürsorge (hier ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig)
– Alle Versicherungspolicen und Beitragsnachweise (Lebens-, Kranken-, Zusatz-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen), bei kapitalbildenden Versicherungen und Sterbeversicherungen sowie bei Bestattungsvorsorgeverträgen muss der aktuelle Rückkaufwert mitgeteilt werden
– Kontoauszüge der letzten 3 Monate – lückenlos
– Aktueller Mietnachweis – ohne Heizkosten
– Sparbücher, Sparverträge
– Wertpapiere, Grundbesitz
– Bei Besitz eines Kfz – Nachweis über Unterhaltsleistungen und den Schätzwert des Kfz – Beiträge zu Vereinen
– Schwerbehindertenausweis
– Personalausweis
– Krankenversicherungskarte
– Leistungsbescheid der Pflegeversicherung (falls bereits eingestuft)
– Evtl. Gutachten des MDK zur letzten Einstufung der Pflegekasse
– Bestallungsurkunde bei eingerichteter Betreuung
– Schriftliche Vollmacht, wenn keine Betreuung besteht und der Antragsteller sich nicht selber vertreten kann.
Ansprechpartner:
| Frau Kaufmann | Verwaltung |
T
Unser Haus verfügt über keine eigene Telefonanlage. Es besteht in jedem Zimmer die Möglichkeit für einen Telefonanschluss, den Sie wie im privaten Bereich auch, beim jeweiligen Telekommunikationsunternehmen beantragen.
Ansprechpartner:
| Herr Isenberg | Haustechnik |
Zur Vermeidung und zur Verminderung der Pflegebedürftigkeit können Sie sich Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation verschreiben lassen. Hierzu gehören beispielsweis Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Wir werden bei der Pflegeplanung in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt auf Möglichkeiten der Rehabilitation achten und zur Sicherung des Rehabilitationserfolges mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten zusammenarbeiten.
Therapeutische Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden nach ärztlicher Verordnung in Ihrem Zimmer oder in den Räumen auf unserem Gelände durch zugelassene externe Therapeuten erbracht. Natürlich können Sie den Therapeuten Ihres Vertrauens beauftragen.
Wenn Sie ein Kleintier mit in die Einrichtung bringen wollen (z.B. einen Vogel), so ist dies grundsätzlich möglich. Uns ist dann allerdings wich- tig, dass die Versorgung des Tieres sichergestellt ist, da wir diese nicht leisten können. Vor allem sollte geklärt werden, was mit dem Tier geschieht, wenn Sie einmal nicht mehr selbst in der Lage sind, dieses zu versorgen. Dies kann beispielsweise schon bei einer kurzfristigen Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt zum Problem werden. Sprechen Sie uns doch auf Ihren Wunsch an und wir suchen dann gemeinsam nach Lösungen.
Ansprechpartner:
| Herr Peryt | Hauswirtschaftsleitung |
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleistung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
| Herr Fischer | Einrichtungsleitung |
Der Träger des Altenheims Zeughausstraße ist die Evangelische Gesellschaft für Diakonie Unterbarmen gGmbH. Damit wird schon zum Ausdruck gebracht, dass es sich hierbei um eine eigenständige gemeinnützige GmbH handelt.
Die Gesellschafter der GmbH sind die vier Unterbarmer Kirchen-gemeinden. Aus den Presbyterien der Gemeinden wird der Aufsichts- rat mit acht Mitgliedern gestellt. Vertreten wird die gGmbH durch die Geschäftsführer (einer oder mehrere), die durch die Gesellschafter (Gesellschafterversammlung) gewählt werden.
Darüber hinaus ist unsere Einrichtung Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland.
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Wenn Sie für ein paar Tage verreisen wollen, vielleicht zu Verwandten oder Bekannten, so ist dies möglich. In diesem Fall gilt, wie bei einem Krankenhausaufenthalt, die im Heimvertrag genannte Abwesenheits-regelung. Diese finden Sie im Heimvertrag in § 4, Abs. 6. Im Folgenden wird der Abs. 6 auszugsweise zitiert:
„Bei vorübergehender Abwesenheit wird grundsätzlich ein Leistungsentgelt nach Maßgaben des Rahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI (Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege) NRW berechnet. Danach kann vom ersten Tag der ganztägigen Abwesenheit wegen Aufenthaltes in einem Krankenhaus, in einer stationären Rehabilitationseinrichtung sowie wegen Urlaubs eine Platzgebühr berechnet werden. Innerhalb eines Kalenderjahres besteht Anspruch auf Platzgebühr für bis zu 42 Tage. Bei Krankenhausaufenthalten und bei Aufenthalten in Rehabilitationseinrichtung verlängert sich der Abrechnungszeitraum für die Dauer dieser Aufenthalte. Die Platzgebühr beträgt jeweils 75 v. H. der Pflegevergütung (vgl. § 84 Abs. 1 SGB XI) und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung. Abweichend von Satz 5 sind für die ersten 3 Tage der ganztägigen Abwesenheit die ungekürzte Pflegevergütung und die jeweils gültigen ungekürzten Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen.“
Sozialhilfeempfänger müssen den Urlaub rechtzeitig mit dem Sozialamt absprechen.
Ansprechpartner:
| Frau Kaufmann | Verwaltung |
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Unsere Verwaltung ist verantwortlich für alle abrechnungstechnischen Fragestellungen rund um den Heimvertrag. Wenn Sie Fragen zur Ab-rechnung, Pflegewohngeld, Antrag auf Sozialhilfe usw. haben, wenden Sie sich bitte an unsere VerwaltungsmitarbeiterInnen.
Diese sind in der Regel von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 Uhr – 15.30 Uhr und am Freitag von 7.30 Uhr – 12.30 Uhr zu erreichen.
Ansprechpartner:
| Frau Kaufmann | Verwaltung |
Die Mitarbeiterinnen der Hauswirtschaft bereiten die Mahlzeiten nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse zu. Wir beschäftigen einen diätetisch geschulten Koch, der bei der Speisenzubereitung Ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen Rechnung trägt. Bei der Erstellung der Speisepläne werden die Bewohner mit einbezogen.
Wir bieten folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an:
- ein reichhaltiges Frühstück
- Mittagessen (Vollkost oder leichte Vollkost)
- ein abwechslungsreiches Abendessen
- diverse Zwischen-, Spät- und Nachtmahlzeiten
- Kaffee und Kuchen / Gebäck
Darüber hinaus steht Ihnen im Speisesaal mittags unser Salatbuffet zur Verfügung. Hier können Sie sich Ihre Salate selbst zusammenstellen. Zu speziellen Anlässen (Weihnachten, Feste) kreiert unsere Küche außerdem besondere Menüs und Buffets.
Die Darreichungsform des Essens ist von den jeweiligen Bedürfnissen unserer Bewohner abhängig. Aufgrund des von uns verwendeten Schöpf-systems können Sie Ihre Portionsgrößen bei jeder Mahlzeit frei wählen.
Wenn Sie es wünschen, schneiden wir das Essen klein oder passieren dieses. Wenn ein Bewohner nicht mehr in der Lage ist, das Essen eigenständig zu sich zu nehmen, wird das Essen von unseren Mitarbeitern angereicht.
Bei Bewohnern, die über eine Sonde ernährt werden müssen, wird die Ernährung durch unsere Fachkräfte in Absprache mit dem behandelnden Arzt geplant und durchgeführt. Diese spezielle Kost wird wie ein Medikament über ein Rezept verordnet. In der Regel übernimmt dann die Krankenkasse die Kosten.
Wir stellen Ihnen weiterhin jederzeit verschiedene Kalt- und Warmgetränke zur Deckung Ihres täglichen Flüssigkeitsbedarfes kostenlos zur Verfügung.
Ansprechpartner:
| Herr Böhme | Koch |
| Herr Peryt | Hauswirtschaftsleitung |
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
| Die Wohnbereichsleitung und Mitarbeiter des jeweiligen Wohnbereiches | |
W
Ihre Oberbekleidung und Unterwäsche wird vom Haus gewaschen. Die Kosten hierfür sind im Heimentgelt enthalten. Die Wäsche muss waschmaschinen- und trocknergeeignet sein. Damit Ihre Wäsche auch wieder wohlbehalten zu Ihnen zurückfindet, wird von uns in jedes Wäschestück Ihr Name eingebügelt. Die Kosten für das „Zeichnen“ der Wäsche werden von uns übernommen.
Bettwäsche und Handtücher werden vom Haus zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich können Sie Ihre eigene Bettwäsche beim Einzug mitbringen.
Die chemische Reinigung von Bekleidungsstücken können wir nicht übernehmen. Diese Wäsche müssen Sie ihren Angehörigen mitgeben. Wenn Sie uns mit der chemischen Reinigung beauftragen, müssen wir Ihnen die hierfür anfallenden Kosten berechnen.
Ansprechpartner:
| Herr Peryt | Hauswirtschaftsleitung |
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleitung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
Z
Unsere Einrichtung verfügt über 95 Einzelzimmer. Die Zimmer sind zwischen 18,4 qm und 30,8 qm groß. Sie sind möbliert mit Pflegebett, einem abschließbaren Kleiderschrank mit ebenfalls abschließbaren Schubladen, einem verschließbaren Nachttisch, Tisch und Stuhl. Ausgestattet sind sie mit Bad und WC, Telefonanschluss, Hausnotrufanlage, Kabelanschluss und Leselampe. Einige Zimmer haben einen direkten Ausgang auf die Terrasse oder den Innenhof. In die Einzelzimmer können Sie lieb gewonnene Möbelstücke mitbringen. Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Zimmer mit persönlichen Gegenständen einrichten, wie Sie es sich wünschen.
Ansprechpartner:
| Herr Peryt | Hauswirtschaftsleitung |
| Herr Lützenbürger | Pflegedienstleistung |
| Frau Winkelströter | Pflegemanagement / Belegungsmanagement |
| Herr Fischer | Einrichtungsleitung |
Jede Bewohnerin / jeder Bewohner hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43 b SGB XI. Auskünfte dazu können Sie bei den Bereichsleitungen erfragen oder dem Pflege- und Betreuungs- Konzept der Einrichtung entnehmen.
Auf der Basis des § 43b SGB XI und den „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen“ (Betreuungskräfte-RI) in der jeweils gültigen Fassung und des Beschlusses des Grundsatzausschusses gemäß §22 des Rahmenvertrages nach §75 SGB XI zur Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2014 werden die nachfolgenden Inhalte in unserer Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner angeboten.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Bewohnerinnen und Bewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.
Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Bewohner- innen und Bewohner zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:
- Malen und basteln
- Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
- Haustiere füttern und pflegen
- Kochen und backen
- Mitwirkung bei der Gestaltung und Einnahme von Mahlzeiten im sozialen Umfeld der Gerontogruppen
- Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
- Musik hören, musizieren, singen
- Brett- und Kartenspiele
- Spaziergänge und Ausflüge,
- Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
- Lesen und Vorlesen
- Fotoalben anschauen
- Präsenz, um ihnen Ängste zu nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.
Die Betreuungskräfte sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biografie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren.
Kritik und Anregung stehen wir jederzeit aufgeschlossen gegenüber. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Punkt vermissen, über den Sie gerne etwas erfahren wollen.
