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Beirat der Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnstätte Zeughausstraße haben die Möglichkeit, an der Gestaltung des Lebens in der Einrichtung teilzunehmen und sich aktiv einzubringen.

Die gesetzliche Grundlage dazu bietet das Wohn- und Teilhabegesetz, das durch Wahl eines Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirates oder ersatzweise durch die Bildung eines Vertretungsgremiums bzw. durch die Bestellung einer Vertrauensperson die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten soll.



Der Beirat arbeitet wie auch das Vertretungsgremium oder die Vertrauensperson ehrenamtlich und ist Vermittler sowie Bindeglied zwischen der Heimleitung und der Bewohnerschaft. Das Wirken soll von gegenseitigem Vertrauen und Verständnis zwischen Bewohnerschaft, Heimleitung und Heimträger bestimmt sein. 

Die Interessenvertretung wirkt in Angelegenheiten des Betriebs der Altenwohnstätte wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Sie besitzt ein Mitbestimmungsrecht bei der Verpflegungsplanung, der Freizeitgestaltung und der Regelung der Hausordnung.

Mitglieder des Beirats sind zurzeit:

  • Herr Halbach

  • Frau Lins

  • Herr Aschmann

  • Frau Schiffers-Börsch

    Wie Sie die einzelnen Beiratsmitglieder erreichen können, erfahren Sie durch die Mitarbeiterinnen des Empfangs.

    Gezielte Unterstützung

    Mitbestimmung

    Zusammenarbeit

    Interessenvertretung